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Ruhender Verein,Rechtsfolgen,§ 41 BGB

Ein bisher gemeinnütziger Verein (e.V.) möchte die Vereinstätigkeit (mangels derzeitigen Interesses von Mitgliedern) auf unbestimmte Zeit ruhen lassen. Eine Auflösung ist jedoch nicht geplant, da die Hoffnung besteht, das Vereinsleben irgendwann wieder aufleben zu lassen. Der Verein hat keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Was ist bei einem Ruhen des Vereins zu beachten und wie ist konkret vorzugehen bzw. welche Schritte sind erforderlich? Was passiert mit der Gemeinnützigkeit; welche weiteren Folgen ergeben sich?
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