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Beitragsbemessung,Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung,§ 240 SGB V

Ein Steuerpflichtiger erzielt einen Betriebsaufgabegewinn von 40.000 €. Nach Abzug des Freibetrags bleiben 0 € übrig. Die Betriebsaufgabe war am 31.07.2020. Ab dann war der Steuerpflichtige Rentner. Der laufende Gewinn betrug 15.000 €. Welche monatliche Bemessungsgrundlage ist für welche Monate bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter zu Grunde zu legen?
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