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Bauabzugssteuer,Minderung der Bemessungsgrundlage

Meine Mandantin (Elektrobaufirma und GmbH) hat eine ungarische Kft. als Sub-Unternehmen auf einer Baustelle beschäftigt. Da die „§-48b-Bescheinigung“ nicht vorlag, hat meine Mandantin im Jahr 2017 die Rechnungssumme der Kft. um 15 % gekürzt, den Betrag beim zuständigen FA in Nürnberg angemeldet und abgeführt. Dann gab es Mängel, darauf eine Klage und ein Urteil, dass nicht 50.000 €, sondern nur 7.000 € gezahlt werden müssen. Jetzt 2021 in der LSt-Prüfung der GmbH soll das Guthaben (was im Urteil von 2018 entstand und bis dato nicht beim FA N korrigiert wurde) nicht anerkannt werden, da lt. Prüferin die GmbH hätte selber tätig werden müssen. Haben wir die Möglichkeit, im Rahmen der Prüfung an das Guthaben zu kommen? Was muss ggf. gemacht werden?
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