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Kindergeld,Freibetrag

Mandant/Ehemann ist deutscher Staatsbürger, hat seinen Wohnsitz in Deutschland und ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Er ist verheiratet mit seiner belgischen Ehefrau, welche ihren Wohnsitz in Belgien hat, dort unbeschränkt steuerpflichtig ist und ausschließlich belgische Einkünfte erzielt. Die Ehefrau wird gemäß § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG auf Antrag für die Anwendung des § 26 Abs. 1 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. Es wird also in Deutschland eine Zusammenveranlagung i.R.d. unbeschränkten Steuerpflicht abgegeben. Die von der Ehefrau in Belgien erzielten Einkünfte unterliegen in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Die Ehefrau hat zwei leibliche Kinder, von denen eines bei ihr in Belgien und eines beim leiblichen Vater in Belgien lebt. Für beide Kinder wird belgisches Kindergeld bezogen. Kann bei der belgischen Ehefrau für ihre beiden belgischen Kinder in der deutschen Steuerveranlagung der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt werden bzw. besteht Anspruch auf (das volle) Kindergeld (unter Anrechnung des belgischen Kindergelds)?
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