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Grundsteuer,Bayern,Wohnfläche

Zu folgendem Sachverhalt hätten wir gerne eine zweite Meinung. Es geht um die Ermittlung der Wohnfläche für eine Eigentumswohnung in einer WEG in Bayern für die Grundsteuerneubewertung zum 1.1.2022. Es liegen uns keine Baupläne bzw. Wohnflächenberechnungen vor, weshalb eigenständig gemessen wurde. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und hat innerhalb der Wohnung eine Wendeltreppe in das Untergeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich neben dem Eingangsbereich mit Treppe ein "Kinderzimmer", ein Bad, ein Küche und ein "Wohnzimmer" mit insgesamt 54 m². Im Untergeschoss befindet sich neben dem Flurbereich (Treppenabgang) ein "Schlafzimmer" ein "Ankleidezimmer" sowie ein Bad. Die abgemessene Raumgrößen der einzelnen Räume betragen für das "Schlafzimmer" 21 m²; das "Ankleidezimmer" 15 m² sowie das Bad 6 m². Der Flurbereich wurde nicht abgemessen und soll, falls für das Ergebnis relevant, 5m² betragen. Alle Zimmer werden wie angeführt genutzt. Wie sind die Räume im Untergeschoss in die Wohnfläche?
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