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Sonstige,Geltendmachung Pflichtteilsanspruch,Verjährung

Bitte stellen Sie kurz die aktuelle Urteilslage vor. Die Eltern haben ein sog. Berliner Testament vereinbart. Bei Variante A ist bisher nur ein Elternteil verstorben. Bei Variante B sind bereits beide Elternteile verstorben. Bis wann (Verjährung) und wie kann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden, um die erbschaftsteuerlichen Freibeträge beider Eltern zu nutzen?
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