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MiLoG,Minijob

Sachverhalt: Die DRK-Ortsgruppe übernimmt, wenn der Rettungsdienst überlastet ist, die Krankentransporte. Dazu müssen die ehrenamtlichen Mitarbeiter in Rufbereitschaft sein. Durch die Corona-Pandemie ist der Rettungsdienst vielfach überlastet und die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben viele Einsatzstunden, die über ein Aushilfsarbeitsverhältnis vergütet werden. Fragen: 1. Muss die DRK-Ortsgruppe für die Rufbereitschaft (telefonisch erreichbar und sich in der Nähe aufhalten) den Mindestlohn bezahlen? 2. Können die zusätzlichen Arbeitsstunden der Aushilfe über ein Zeitarbeitskonto übers Kalenderjahr verteilt werden?
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