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Minijob,Auslands-Homeoffice

Ich habe eine Mandantin (dt. GmbH), die eine Person aus Österreich (Wohnsitz in AT und auch gewöhnlicher Aufenthalt dort) über einen Minijob beschäftigen möchte (sie beginnt das Studium im Herbst in Österreich). Die Arbeitsleistung der Minijobberin wird in Österrreich am Schreibtisch ihrer Wohnung digital erbracht (Social-Media-Unterstützung für meine Mandantin). Die Mitarbeiterin wird also NICHT nach Deutschland kommen und auch NICHT in Deutschland ihre Arbeitsleistung erbringen. Jedoch für einen dt. Arbeitgeber. Nun die Frage: Sind die Regelungen für den Minijob, insb. die pauschale Versteuerung in Deutschland, anzuwenden oder ist eine Lohnversteuerung in AT durchzuführen?
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