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Sonstige,Nießbrauch,Übertragung

Wir bitten um gutachterliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt. Der Mandant A erklärt in seiner Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Nießbraucher einer Eigentumswohnung. Eigentümerin der Eigentumswohnung ist seit 2013 die Tochter B, die diese durch Schenkung mit einer Nießbrauchsbestellung zugunsten A erhalten hat. In der Nießbrauchsbestellung ist Folgendes geregelt: „Zur Löschung des Rechts soll der Nachweis des Todes des Berechtigten genügen.“ Kann A seinen Nießbrauch bis zu seinem Tod auf die Enkelkinder übertragen? Nach seinem Tod würde der Nießbrauch an die Tochter fallen.
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