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Coronahilfen,Verein,Förderverein

Frage i.Z.m. Coronahilfen für Verein (e.V.) Für einen Fußballverein, gemeinnützig, wurden versch. Coronahilfen beantragt und gewährt, zwei Coronahilfen (Dez.- und Nov.-Hilfe) für die Vereinsgaststätte. Hier sind die Beträge jeweils ca. 1.000 €. Dann wurde noch die Überbrückungshilfe III 1–6/2021 gewährt. Nachprüfungen sind noch nicht erfolgt. Bei dem Antrag auf die Ü-Hilfe III plus ist bei uns erstmals die Frage aufgetaucht, ob ggf. der Förderverein im Rahmen eines Unternehmensverbundes in allen Fällen mit zu berücksichtigen war bzw. ist? Der Verein hatte am 16.12.2021 angeblich versehentlich einen Betrag von 40.000 € von seinem Groß-Spender erhalten. Der Betrag wurde dem Spender am 23.12.2021 zurücküberwiesen. Der Spender hat daraufhin die 40.000 € an den Förderverein überwiesen, auf dessen Konto sie heute noch liegen. Mit den 40.000 € könnte der Fussballverein keine weitere Hilfe beantragen, ohne Berücksichtigung wäre ein weiterer Anspruch gegeben. Spenden vom Förderverein an den Fussballverein wurden bei den C-Hilfe-Anträgen immer als Einnahmen berücksichtigt. Wir hatten und haben jedoch bis heute noch nie etwas mit dem Förderverein zu tun, so dass bislang keiner auf die Idee kam, den Förderverein mit in die Betrachtung (Unternehmerverbund?) einzubeziehen. Laut Vorstand sei der Förderverein hauptsächlich für die Jugendarbeit zuständig, das Geld ginge zum Teil an eine drei Gemeinden übergreifende weitere Jugendfördergesellschaft. In der Satzung ist bestimmt, dass der Fussballverein allgemein gefördert werden soll. Frage: 1: Waren und sind der Förderverein und dessen Einnahmen bei der jeweiligen Antragstellung mit zu berücksichtigen? Wenn ja, welche Voraussetzungen gelten dann, und wo ist das ggf. nachlesbar? Frage 2: Falls zu Unrecht Hilfe erhalten, so schnell als möglich zurückzahlen? Schadenersatz auf die 40.000 € wäre dann wohl nicht gegeben?
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