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Überbrückungshilfe III,Vorlage Rechnung

Die Bewilligungsstelle hat bei einem Mandanten grundsätzlich förderfähige Kosten für Hygienemaßnahmen nicht anerkannt, weil lediglich eine Anzahlungsrechnung, nicht aber eine Zwischen- oder Schlussrechnung vorgelegt werden konnte. Unseres Erachtens ist diese Vorgehensweise falsch. Auch eine Anzahlungsrechnung erfüllt u.E. die Förderkriterien. Ist unsere Sicht der Dinge so korrekt?
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