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UG in GmbH,Gesetzliche Rücklage,§ 5a GmbHG

Fragestellung: Mein Mandant, eine inländische GmbH, hatte eine Umfirmierung von der UG zur GmbH. 1. Gesellschafterversammlung war am 22.12.2020 2. Eintragung in das Handelsregister war am 20.01.2021 Wie verhält es sich mit der gesetzlichen gebildeten Rücklage bis 2020? Bliebt diese in der Bilanz unter Position Gewinnrücklage „Gesetzliche Rücklagen“ bestehen? Die Umfirmierung erfolgte nicht als Sachgründung mit Umwandlung der Rücklage.
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