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Permanente Inventur,Voraussetzungen,Betriebswirtschaft,§ 241 Abs. 2 HGB

Ein Onlinehändler kauft im Ausland Ware ein, bearbeitet diese in Deutschland und verkauft diese weiter. Es werden große Mengen im Ausland gekauft und auf Lager gelegt, bevor diese weiterbearbeitet und verkauft werden. Bisher wurde unterjährig der Wareneinkauf als Aufwand gebucht, in dem Monat, in dem die Ware bestellt/gezahlt wurde. Am Jahresende wurden die Warenbestände gem. Inventur in der Bilanz korrigiert. Der Mandat wünscht sich eine „genauere“ unterjährige Auswertung dahingehend, dass bereits unterjährig nur der Wareneinsatz im jeweiligen Monat ausgewiesen ist, der tatsächlich eingesetzt/verbraucht wurde. Ist dies möglich? Kann dies über eine monatliche Inventur und Korrektur der Bestände gem. Inventur erfolgen? Darf unterjährig eine Korrektur der Bestände erfolgen, so dass in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung im jeweiligen Monat nur der Wareneinsatz im Aufwand erfasst ist, der auch tatsächlich in diesem Monat eingesetzt wurde?
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