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Überbrückungshilfe III,Umsatzbegriff,§ 1 UStG

Unsere Mandanten betreiben ein Testzentrum und sind nicht Mitglieder der KVN. In den monatlichen Abrechnungen werden auch die Sachkosten für die Anschaffung der PoC-Antigen-Tests vergütet. Die Abrechnung weist dann einen Gesamtbetrag aus und wird auch als Gesamtvergütung deklariert. Fragestellung: Gehört die Erstattung der Sachkosten mit zur Gesamtvergütung und ist als Umsatz zu erfassen, oder handelt es sich hierbei um einen „durchlaufenden Posten“? Für die Beantragung der Überbrückungshilfe muss der Umsatzeinbruch genau ermittelt werden, und somit ist die Zuordnung der Erstattung der Sachkosten von erheblicher Bedeutung.
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