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Einheitsbewertung,Umbau Kirche zu EFH,§ 75 BewG

Sachverhalt: Eine Immobilie wird zuerst als Kirche und hiernach als Kulturhaus genutzt. Unsere Mandanten erwerben diese Immobilie und wollen sie zu einem Einfamilienhaus umbauen. Gemäß Bauantrag sind hierfür keine relevanten Änderungen notwendig. Lediglich ein paar Wände im Bereich der Bäder müssen etwas angepasst werden. Das Finanzamt möchte für diese Immobilie nun einen neuen Einheitswert feststellen. Weitere Hinweise zum Sachverhalt: 1.) Der Einheitswert für die Voreigentümer (Nutzung als Kulturhaus) wurde nach dem Sachwertverfahren durchgeführt. 2.) Die Wohnfläche beträgt 244 qm. 3.) Die Deckenhöhe beträgt teilweise 5 Meter. Fragen: 1. Muss aufgrund des Umbaus (von Kulturhaus in Einfamilienhaus) ein neuer Einheitswert festgestellt werden oder kann es beim bisherigen Einheitswert bleiben? 2. Falls ein neuer Einheitswert festgestellt werden muss, welches Bewertungsverfahren wird in diesem Fall angewendet? 3. Falls das Sachwertverfahren angewendet werden muss: Wie werden die Herstellungskosten ermittelt? Gibt es Richtwerte?
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