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Corona-Hilfe,Beschäftigte,Zeitpunkt

Wir haben folgende Fragen zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl für Corona-Hilfsanträge. 1. Welcher Stichtag ist maßgebend für die Einstufung als kleines oder Kleinst-Unternehmen bzgl. der 50 Mitarbeiter? – Zum Stichtag 29.02.2020 sind 35,25 Mitarbeiter beschäftigt. – Zum Stichtag 30.06.2021 sind 66,85 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Zählen Mitarbeiter, die zwar einen Anstellungsvertrag haben, aber für die zwölfmonatige „Berufsausbildung“ von der Arbeit freigestellt wurden, als Mitarbeiter im Sinne der „50-Mitarbeitergrenze“? Hinweis: – Diese Mitarbeiter zählen nicht als Azubi im Sinne des Ausbildungsgesetzes. – Der Arbeitgeber bekommt 90 % der Personalkosten über die Agentur für Arbeit im Rahmen des beruflichen Chancen- und Qualifizierungsgesetzes gefördert.
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