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Gewinnausschüttung,Neuaufnahme Gesellschafter

Wir betreuen eine GmbH, die seit Gründung im Jahr 2019 drei Gesellschafter umfasste. Zum 01.01.2022 wurde ein vierter Gesellschafter aufgenommen, der 20 % der Anteile an der Gesellschaft hält. Die Gesellschafter möchten nun nach Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses 2021 eine Gewinnausschüttung durchführen. Erfolgt die Ausschüttung zum 31.12.2021 auf die drei Alt-Gesellschafter nach Anteilen oder wegen der Beschlussfassung erst im Jahr 2022 auf die vier Gesellschafter nach Anteilen? Die Altgesellschafter wünschen den ausschüttbaren Gewinnvortrag auf sich zu verteilen, der Neugesellschafter soll an der Ausschüttung nicht partizipieren. Ist hierzu eine besondere Beschlussfassung notwendig?
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