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Sonstige,Verfahrensdokumentation,GoBD

Das produzierende Unternehmen S ist im Bereich der Produktion von Geflügelfleisch tätig und erwirtschaftet mit fünf Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 700.000 €–800.000 €. Es ist im kaufmännischen Bereich ein Mitarbeiter für die Rechnungsschreibung, Lieferscheine und das Auftragswesen zuständig. Bargeschäfte werden lediglich im Umfang von 0,5 % des Umsatzes getätigt. Sonst gibt es zehn Großkunden, welche alle ordnungsgemäße Rechnungen erhalten. Ein Kassenbuch wird geführt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird bemängelt, dass es keine ordnungsgemäße „Verfahrensdokumentation“ geben würde. Fragen: 1. Ist eine solche Verfahrensdokumentation verpflichtend auch für Kleinbetriebe zu erstellen? 2. Wenn ja, wie umfangreich muss diese sein, und kann eine solche Dokumentation auch nachgereicht werden?
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