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Mitunternehmeranteil,Veräußerung,Kapitalkonten Kommanditist

Im Entwurf eines Kaufvertrags zur Vereinbarung eines Share Deals findet sich folgende Formulierung: Verkauf und Übertragung der Kommanditanteile erfolgt jeweils einschließlich der den Festkapitalkonten gebuchten Hafteinlagen. Die anderen Gesellschafterkonten der GmbH & Co. KG sind nicht Gegenstand des Verkaufs und der Übertragung. Salden hierauf sind jedoch nach Maßgabe von Abs. 6 des Vertrags auszugleichen. In § 6 des Vertrags steht: Eine Gegenleistung für die Übertragung der Kommanditanteile wird nicht aus dem Vermögen der GmbH & Co. KG geleistet. Neben den Festkapitalkonten hat die GmbH & Co. KG noch variable Kapitalkonten mit Eigenkapitalcharakter. Ist diese Formulierung so zu verstehen, dass die positiven Salden auf den variablen Kapitalkonten zusätzlich zum vereinbarten Verkaufspreis an den Verkäufer zu bezahlen sind? Was bedeutet dann die Formulierung „... die anderen Gesellschafterkonten sind nicht Gegenstand des Verkaufs und der Übertragung ...“?
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