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Sonstige,Herstellungskosten,Auftragsvereinbarung

Herr A hat im Jahr 2021 mit seiner Schwester B ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen gebaut. Nach Fertigstellung wurde eine Teilungserklärung abgegeben, so dass danach jeder zwei gleichgroße Wohnungen zur Verfügung hatte. Die Frau von A ist Architektin und hat das gesamte Gebäude geplant. Sie will nunmehr lediglich an die Schwester ihres Mannes eine Rechnung stellen (in Höhe von 50 % ihrer erbrachten Leistungen). Ist diese Vorgehensweise möglich?
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