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Erlösbeteiligung,Weiterleitung Teilerlös,Dritte

Der Mandant (natürliche Person) hält 100 % der Geschäftsanteile an der M-GmbH. Die M-GmbH ist zu 30 % beteiligt an der Tochter GmbH (T-GmbH). Der Mandant plant die Veräußerung der Anteile an der M-GmbH. Je nach Käuferinteresse kommt auch eine Übertragung der Geschäftsanteile an der T-GmbH von der M-GmbH auf den Mandanten in Betracht (Kauf oder Sachausschüttung). Im Innenverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Geschäftspartner (natürliche P) besteht eine Vereinbarung, dass Geschäftspartner an jeder Art von Erlös des Mandanten aus der Beteiligung an der M-GmbH bzw. der T-GmbH zu 50 % beteiligt werden soll. Mandant wäre im Fall eines Erlöses zur Zahlung an Geschäftspartner verpflichtet. Frage: Wie ist die mögliche Ausgleichszahlung des Mandanten an den Geschäftspartner im Fall der Veräußerung der Anteile an der M-GmbH oder einer Veräußerung der zuvor von der M-GmbH erworbenen Anteile an der T-GmbH durch den Mandanten steuerlich zu bewerten?
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