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Gebühren,StbVV,Zeitgebühr

Wir haben für unseren Mandanten folgende Arbeiten erledigt. Wir wurden beauftragt mit: Einreichung seines Einkommensteuerbescheids bei der Krankenkasse, SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt, Bearbeitung eines Fragebogens NRV. Wie können wir dies abrechnen? Der Mandant bezahlt für die Finanzbuchhaltung und die Lohnbuchhaltung mtl. Abschläge, sind diese zusätzliche Arbeiten hiermit automatisch abgegolten? Hat der Steuerberater hierfür keinen gesonderten Gebührenanspruch? Eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht.
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