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mehrere Personen als Veräußerer,Grunderwerbsteuer

Guten Tag, Sachverhalt: Natürliche Person A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Natürliche Person B ist zu 100% an der B-GmbH beteiligt. A und B sind keine nahestehenden Personen, sondern im steuerlichen Sinne fremde Dritte. Die A-GmbH und die B-GmbH sind jeweils zu 50% an der AB-GmbH beteiligt. Die AB-GmbH besitzt seit 3 Jahren ein leeres Grundstück im Anlagevermögen. Geplantes Vorhaben: Das Grundstück oder alternativ die AB-GmbH sollen durch die A-GmbH und die B-GmbH veräußert werden. Anschließend soll ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet werden. Käuferin soll die C-GmbH sein. Natürliche Person C ist zu 100% an der C-GmbH beteiligt. (ABWANDLUNG zu Gutachten 72966): Die B-GmbH unterhält einen eigenen Baubetrieb (in der Gesellschaft selbst, keine separate Beteiligung). Dieser Baubetrieb wird durch einen externen fremden Dritten D (keine nahestehende Person von A, B oder C) vor Veräußerung des Grundstücks aufgekauft. Der Geschäftsführer der B-GmbH, welcher für den Baubetrieb bei der B-GmbH zuständig war, geht ebenfalls zu D über. Nach Veräußerung des Grundstücks wird mit dem ehemaligen Baubetrieb der B-GmbH durch D ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet. Die möglichen Varianten des Grundstücksübergangs von der AB-GmbH an die C-GmbH sind wie folgt: Variante 1: Die C-GmbH kauft das Grundstück von der AB-GmbH. Ein halbes Jahr später baut D ein Gebäude auf diesem Grundstück im Auftrag der C-GmbH. Variante 2: Die C-GmbH kauft Die AB-GmbH auf im Rahmen eines Share Deals. Ein halbes Jahr später baut D ein Gebäude auf diesem Grundstück im Auftrag der AB-GmbH. Fragen: Frage 1: a) Nach welcher Gesetzesgrundlage bemisst sich die Grunderwerbsteuer in Variante 1 des Verkaufs? b) Entfällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstücksverkauf oder auch auf den Wert des Gebäudes, welches D anschließend baut, wenn der Bau (1.) ein halbes Jahr nach Erwerb des Grundstücks beginnt und (2.) weder die A-GmbH noch die B-GmbH an dem Bau teilhaben? Frage 2: a) Nach welcher Gesetzesgrundlage bemisst sich die Grunderwerbsteuer in Variante 2 des Verkaufs? b) Entfällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Share Deal oder auch auf den Wert des Gebäudes, welches D anschließend baut, wenn der Bau (1.) ein halbes Jahr nach Erwerb der AB-GmbH beginnt und (2.) weder die A-GmbH noch die B-GmbH an dem Bau teilhaben? Frage 3: Würde nach der neuen Gesetzeslage Grunderwerbsteuer auf die Veräußerung der Anteile oder den anschließenden Gebäudebau anfallen, wenn in Variante 2 nur 89,9% der Anteile an C veräußert werden und die restlichen Anteile durch die A-GmbH oder die B-GmbH oder anteilig durch beide zurückbehalten werden? Ist es problematisch, wenn die A-GmbH vollständig ihre Anteile veräußert, aber die B-GmbH 10,1% der Anteile behält? Frage 4: Gibt es sonstige sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Grunderwerbsteuer, die bisher nicht bedacht wurden? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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