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Schenkung,Darlehensforderung,Minderjährige

Sachverhalt: Die Mandantenfamilie besteht aus Vater, Mutter und einem minderjährigen(!) Kind (elf Jahre). Der Vater besitzt eine vermietete Eigentumswohnung (Wert 300.000 €). Er will nun die Wohnung nach Ablauf von zehn Jahren Haltedauer auf die Ehefrau voll entgeltlich übertragen/verkaufen (um Abschreibungspotential zu haben). Hierzu will der Vater der Mutter ein „verzinsliches Verkäuferdarlehen“ einräumen (schriftlicher Darlehensvertrag), idealerweise will die Ehefrau zu 100 % beim Ehemann „fremdfinanzieren“. Zins und Tilgung will man fremdüblich wählen – jedoch ohne Besicherung der Darlehensforderung durch Grundbucheintragung (aufgrund der hohen Kosten). Es ergäbe sich somit die plangemäße Situation, dass der Vater Einkünfte aus Kapitalvermögen hätte, die Frau hingegen durch die Zinsausgaben Werbungskosten gem. § 21 EStG erzielen würde. Im zweiten Schritt will – im Grunde unmittelbar zeitnah nach Schritt 1 – der Vater seine verzinsliche Darlehensforderung schenkweise auf das minderjährige Kind übertragen, so dass zukünftig wunschgemäß die Mutter Werbungskosten (Zinsaufwand) bei Anlage VuV hat und der Sohn Zinseinnahmen (jedoch dort wegen Grundfreibetrag faktisch steuerfrei). Frage: Ist die vorliegende Überlegung unproblematisch, da weder ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) erkennbar ist noch zivilrechtliche Anerkennungsprobleme bestehen (→ ist womöglich zivilrechtlich verwerflich eine verzinsliche Kapitalforderung innerhalb der Familie auf ein minderjähriges Kind zu übertragen, wenn man dabei keinen Ergänzungspfleger einschaltet)? PS. Es wird beabsichtigt, für die Darlehensforderung eine Schenkungsmitteilung an das zuständige FA zu machen. Zins- und Tilgungsbeträge sollen beim Kind in dessen alleinigem Zugriff bleiben.
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