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Steuerhinterziehung,Selbstanzeige,Tatentdeckung

Mein Mandant hat im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe in Höhe von 15.000 € beantragt und erhalten. Die Steuererklärung 2020 wurde am 10.12.2021 ans Finanzamt eingereicht und am 15.3.2022 wegen anderer Gründe korrigiert. Die Corona-Soforthilfe war jeweils nicht als Einnahme erklärt. Die Corona-Soforthilfe wurde am 25.3.2022 nachgemeldet. Der Steuerbescheid ist 28.3.2022 (ohne Soforthilfe) ergangen und wurde am 11.4.2022 geändert. Liegt hier eine (versuchte) Steuerstraftat vor? Dem Finanzamt wurde am 28.2.2022 durch eine Mitteilung der Regierung die Gewährung der Corona-Soforthilfe mitgeteilt.
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