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§ 228 Abs. 1 Satz 1 BewG,Besitzübergabe,01.01.2022

A hat notariell am 1.11.2021 eine Immobilie von B gekauft, wirtschaftlicher Übergang ist 01.01.2022, Eintragung Grundbuch 01.03.2022. Wer hat die Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 1.1.2022 zu erklären? Gegen wen hat ein Grundsteuerbescheid zu ergehen und ab wann? A hat notariell am 1.11.2021 eine Immobilie von B gekauft, wirtschaftlicher Übergang ist 02.01.2022, Eintragung Grundbuch 01.03.2022. Wer hat die Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 1.1.2022 zu erklären? Gegen wen hat ein Grundsteuerbescheid zu ergehen und ab wann? Und Ergänzungsfrage: Wer hat wann die Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2023 zu erklären?
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