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Kleinstkapitalgesellschaft,Davon-Vermerk

Eine Kleinstkapitalgesellschaft muss keinen Anhang machen, sondern wenige Angaben unter der Bilanz. Unter anderem sind unter der Bilanz Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane i. S. d. § 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB anzugeben. Nicht jedoch müssen u.E. Angaben zu Kreditvergaben an Gesellschafter gemacht werden, wenn diese in der Bilanz selbst gesondert ausgewiesen sind. Problem: Was ist, wenn der Gesellschafter, der einen Kredit erhält, gleichzeitig der Geschäftsführer ist? Wie ist dieses Problem der Angaben aufzulösen: Geht die Geschäftsführerfunktion vor und sind ausführliche Angaben unter der Bilanz zu machen oder geht die Eigenschaft Gesellschafter vor und es reichen Angaben in der Bilanz und Angaben unter der Bilanz entfallen?
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