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Nießbrauch,Steuerschuldner,Grundsteuer

Folgender Fall liegt bei uns vor, der für einen kleinen Familienzwist sorgt: Die Mutter hat zwei Immobilien an ihre beiden Kinder übertragen. Sie behält sich den Nießbrauch für beide Immobilien vor. Die Kinder und die Mutter streiten sich darüber, wer im Zuge der Grundsteuerreform die Feststellungserklärungen zu erklären hat und die Grundsteuer schuldet. Die Mutter sagt, sie sei keine Eigentümerin mehr. Die Kinder sind der Ansicht, wenn die Mutter sich den Nießbrauch vorbehält, solle sie auch die Lasten tragen. Welche der Parteien behält Recht?
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