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Sonstige,Mandantenunterlagen,Löschpflicht

Ein Mandant (gewerbliches Einzel-Unternehmen, Auftrag: Erstellung von Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen) hat bereits wenige Monate nach Mandatsbeginn den Steuerberatungsvertrag gekündigt. Ursache dürfte sein, dass es in der Vergangenheit zu – nun zutage getretenen – leichtfertigen Steuerverkürzungen gekommen ist, die der Mandant möglicherweise nicht korrigieren möchte. Der Mandant bittet nun um Übertragung von Buchhaltungsdaten sowie um „Löschung aller Daten“. Hintergrund wird sein, alle bei mir vorhandenen Hinweise auf die denkbaren Steuervergehen beseitigen zu wollen. Nun möchte ich natürlich keinesfalls gegen berufsrechtliche Pflichten verstoßen. Die Buchhaltungsleistungen wurden bereits gezahlt, es stehen aber noch Rechnungen für Jahresabschlussarbeiten offen. Die Übertragung der Buchhaltungsdaten möchte ich nach Ausgleich der Rechnungen vornehmen. Anschließend werde ich die hier vorhandenen Datenbestände löschen. Frage ist aber: Muss ich alle weiteren Daten und Unterlagen (Angebot, Steuerberatungsvertrag, Vollmacht, E-Mails von und an den Mandanten, Papier-Korrespondenz mit dem Mandanten, JA-Entwürfe, Schreiben an das Finanzamt, interne Notizen, eingeholte Gutachten etc.) löschen? Das kann ich mir kaum vorstellen. Meine Lektüre der Hinweise der Bundessteuerberaterkammer gibt mir dazu keine klare Antwort.
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