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Kurzarbeitergeld,Massenentlassungsanzeige

Unser Mandant hat mehrere Ladengeschäfte in Deutschland in den Jahren 2020 und 2021 gehabt und betrieben. Aufgrund der Corona-Pandemie und den Schließungsverfügungen und der fehlenden Frequenz wurde Kurzarbeitergeld beantragt. Im Lauf des Jahres 2021 wurde aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit das Ladengeschäft geschlossen und Massenentlassungsanzeigen wurden mehrfach gemacht. Das gesamte im Jahr 2021 beantragte Kurzarbeitergeld wurde bis dato nicht ausbezahlt. Nunmehr hat die BAA nach den Massenentlassungsanzeigen gefragt. Für uns stellt sich die Frage, ob die wirtschaftlich notwendige Schließung der Ladengeschäfte und die sich hieraus ergebenden Massenentlassungsanzeigen dem KUG-Anspruch entgegenstehen. Hier geht es uns insb. um die KUG-Zeiten vor Beschluss der Schließung der Ladengeschäfte.
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