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Sportkleidung,Verein,Arbeitskleidung

Wir betreuen einen Sportverein. Dieser möchte mit jeder seiner Frauen-Handballspielerinnen (ca. 20 Personen) (3. Liga „Halb-Profi“?) einen Vertrag schließen, in dem der Verein als Arbeitgeber bezeichnet wird (mit allen einzelnen Rechten und Pflichten für die Spielerinnen: sportl. Leistung, Arzt konsultieren etc). Weiterhin wird hier geregelt, dass jede Spielerin gegen Nachweis der entstandenen Kosten einen Anspruch auf Aufwandserstattung für Sportschuhe mit einem maximalen Wert i.H.v. 500 € (einschl. USt) (Summe) pro Saison hat. Ein monatliches Entgelt wird nicht gezahlt. Frage: Grundsätzlich kann ja ein Sportverein seinen Sportlern auch steuerfrei die Sportausrüstung stellen, solange es nicht unangemessen hoch ist? Kann das unter den Auslagen- und Aufwandsersatz gem. § 670 BGB fallend gesehen werden, der steuerfrei gegen Kostennachweis gezahlt werden kann? Wie sehen Sie das?
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