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Sonstige,Aufzeichnungspflicht,Trinkgeld

Unser Mandant betreibt ein Restaurant mit elektronischen Kassen. Folgender Prozess wird derzeit im Rahmen der Zahlung durchgeführt: 1. Gast bestellt Gericht. 2. Gast wird gefragt, ob er mit Karte zahlen will oder bar. 3. Zahlt er mit Karte, wird das Trinkgeld mit der Kartenzahlung bezahlt (Bsp. Rechnungsbetrag 65 €, Gast gibt 5 € Trinkgeld, EC-Karte wird mit 70 € belastet). Am Ende des Tages werden die Trinkgelder in bar abgerechnet. Das erfolgt dadurch, dass die Bedienung das Trinkgeld, welches ihr laut EC-/Kreditkarten-Zahlung zusteht, von ihrem Barumsatz einbehält. 4. Um das Bargeld am Ende des Tages richtig im Kassensystem zu verbuchen, werden vorläufig alle Kartenzahlungsumsätze umgebucht auf Barumsätze, anschließend bucht die Bedienung die Kartenumsätze wieder einzeln (mit Trinkgeldanteil) um. Dabei werden die Belege auf die einzelnen Kartenzahlungsarten (EC-Karte, VISA, Master-Karte etc.) aufgeteilt und im Kassensystem erfasst, so dass am Tagesende der zutreffende Bargeldbestand gewährleistet ist und dieser dann bei der Bank zur Einzahlung kommt. Frage: Führt diese Form der nachträglichen Abrechnung des Trinkgelds zu einer nicht mehr ordnungsgemäßen Kassenführung?
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