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Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung,Teilauflösung Pensionsrückstellung,Teilauszahlung Rückdeckungsversicherung

Unsere Mandantin hat für einen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Nach einem Scheidungsverfahren wurde unsere Mandantin zur Zahlung eines Teilbetrags im Wege des durchzuführenden Versorgungsausgleichs verpflichtet. Nach einem rechtskräftigen Beschluss des zuständigen Familiengerichts vom 16.12.2016 wurde unsere Mandantin verpflichtet, im Rahmen der externen Teilung zu Lasten des bestehenden Anrechts für den Gesellschafter-Geschäftsführer einen Teilbetrag zur Begründung eines neuen Anrechts für die geschiedene Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers an deren Versicherungsgesellschaft zu zahlen. Die Pensionsrückstellung sowie die Rückdeckungsversicherung wurden aus diesem Grunde neu bewertet. Hieraus ergibt sich nun eine Teilauflösung aus der Pensionsrückstellung (Ertrag) und eine Minderung der Rückdeckung. Unsere Fragen: Wie lauten hier die richtigen Erfolgskonten? Dürfen die Beträge saldiert werden? Wie ist die Auszahlung des Betrags zu behandeln? Buchung schon im Jahr 2020 als Verbindlichkeit, obgleich das verpflichtende Schreiben der Versicherungsgesellschaft erst im Jahr 2021 an unsere Mandantin ging? Entsprechend wäre die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft (aus der Versicherungssumme) einzubuchen?
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