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Werkstudentenprivileg,§ 6 SGB V

Unser Mandant hat eine Mitarbeiterin, die 20 Stunden wöchentlich bei ihm als Werkstudentin beschäftigt ist. Nunmehr möchte sie in einem Sportverein auf 450-€-Basis/Minijob eine Übungsleiter-Tätigkeit zusätzlich ausüben. Konterkariert sie dadurch das Werkstudentenprivileg?
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