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Insolvenzverfahren,Gründung UG

Unser Mandant musste vor einem Jahr einen Insolvenzantrag stellen und beabsichtigt jetzt, eine UG zu gründen. Kann man Geschäftsführer einer UG sein, wenn man sich noch in Insolvenz befindet? Der Insolvenzverwalter hat sicherlich nicht nur einen Zugriff auf das Geschäftsführergehalt, sondern auch auf in der UG befindliches Vermögen? Können Sie mir diese Fragen beantworten oder muss sich unser Mandant deswegen an einen Anwalt wenden?
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