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Gesellschafter-Geschäftsführer,Urlaubsabgeltung

Mein Mandant ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und hat im Geschäftsführervertrag vereinbart, dass er 30 Tage Urlaubsanspruch hat. Falls er diesen nicht in Anspruch nimmt, hat er Anspruch auf entsprechende Vergütung. Tatsächlich nimmt er 15 Tage Urlaub pro Jahr. In den letzten Jahren wurde der nicht genommene Urlaubsanspruch aber tatsächlich nicht vergütet. Lediglich im Rahmen der Berechnung der Rückstellung für Urlaubsanspruch wurden die 15 Tage berücksichtigt. Nun findet eine Lohnsteueraußenprüfung statt. Der Prüfer möchte die nicht genommenen Urlaubstage als Bruttoarbeitslohn ansetzen und entsprechend versteuern. Ist dies so korrekt? Auf welcher Basis findet eine Versteuerung statt? Was wäre, wenn im Rahmen des GF-Vertrags keine Vergütung der Resturlaubstage vereinbart worden wäre?
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