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steuerlicher Ausgleichsposten,Betriebsprüfung,Handelsrecht

Die A-GmbH (Herr A ist 100-%-Eigentümer) war in einer Betriebsprüfung 2017–2019. Der Jahresabschluss 2020 ist noch offen. Ergebnis der BP war, dass bei Übertragung des Einzelunternehmens von A in die A-GmbH im Jahr 2017 der Geschäfts- oder Firmenwert nicht mitübertragen wurde. Der GoF beträgt im Jahr 2017 150 T€. Dieser wurde dann auf Ebene des A mit Einkommensteuer belastet. In der GmbH wurde dieser GoF mit 150 T€ im Jahr 2017 aktiviert (der Ertrag aus der Aktivierung ist außerbilanziell gekürzt worden) und in den Jahren 2017/2018 und 2019 jeweils mit 10 T€ abgeschrieben, so dass der Restbuchwert zum 31.12.2019 120 T€ beträgt. Fragen: Was ist jetzt im Jahr 2020 zu machen? Die alten Bilanzen werden ja nicht korrigiert. Laut BP-Bericht sieht es so aus, als müsste im Jahr 2020 der GoF mit 120 T€ erfasst werden, Gegenbuchung ist der Steuerliche Ausgleichsposten (StAP). Müsste diese Buchung nun auf den 1.1.2020 in der Steuerbilanz so erfolgen? Was passiert analog in der Handelsbilanz? Dort gibt es ja keinen StAP. Wie und zu welchem Datum kann ich da den GoF einbuchen?
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