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Aktive RAP in der handelsrechtlichen Bilanzierung,Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB,Handelsrechtliche Bilanzänderung

Folgender Sachverhalt: Kleinst-KapG (GmbH) Ziel: möglichst hohes EK (handelsrechtlich) 1. Vom Vorberater wurden Patentkosten (die für mehrere Jahre gelten) nicht abgegrenzt. Gibt es hier die Möglichkeit, im offenen Jahr einen außerordentlichen Betrag zu buchen und die Kosten anschließend korrekt abzugrenzen? So hätte man quasi eine Korrektur vorgenommen und entsprechend der Zielsetzung gehandelt. Die Frage ist, ob dies zulässig ist. 2. Gleiches Szenario – jedoch Patentkosten, die mit zu Entwicklungskosten gehören. Kann man diese nachträglich aktivieren? Wäre ja im alten Jahr ein Wahlrecht gewesen, welches nicht ausgeübt wurde, sehe ich persönlich also als nicht möglich an. Gegebenenfalls haben Sie dazu noch etwas, ob hier vlt. eine Korrektur über ao Ertrag möglich wäre. 3. Fallen Ihnen sonstige Szenarien ein, um das handelsrechtliche Ergebnis zu erhöhen?
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