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Minijob,Sachbezug

Die AB-GmbH hat zwei Gesellschafter-Geschäftsführer, A mit 60 % und B mit 40 % Beteiligung. A hat das Rentenalter erreicht und wurde als Geschäftsführer abberufen. Er ist für die GmbH jetzt noch überleitend und beratend in geringem Umfang tätig (ca. acht Wochenstunden). 1. Ist es möglich, dass die Vergütung des A ausschließlich in der Überlassung eines Pkw besteht? 2. Angedacht ist die Anschaffung eines Elektroautos (kein Hybrid, Bruttolistenpreis 65.000 €). Der Sachbezugswert für die Privatnutzung würde dann aktuell nach der 0,5-%-Regel ermittelt? 3. Wäre also in diesem Fall die Abrechnung als Minijob möglich (Pirvatnutzung 325 € zzgl. Fahrten W/A zzgl. Restlohn = 450 €)? 4. Der A bezieht von der GmbH eine Rente aus der Pensionszusage (Versorgungsbezug nach § 19 EStG). Wäre daneben die Abrechnung eines Minijobs möglich? (Minijob neben Arbeitslohn funktioniert beim selben Arbeitgeber ja nicht.) 5. Und wie wäre es bei einer höheren Vergütung für diese Tätigkeit (> Minijob)? Der Versorgungsbezug wird ja bereits über die reguläre Steuerklasse versteuert. Käme der Arbeitslohn dann dazu oder wäre dieser über die Steuerklasse 6 zu versteuern?
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