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Liquidation GmbH,Forderungen gegen Gesellschafter

Eine Mandantin hat zwei GmbHs: GmbH A (sie hat 51 % der Anteile, die Tochter 49 %) und GmbH B (hier hat sie 100 % der Anteile). Dazu hat sie eine Einzelfirma, die die Gebäude hält und diese an die beiden GmbHs (Sanitärhandel in zwei Bundesländern) vermietet. Sie hat nun im Jahr 2019 die Gebäude, die sie an die B GmbH vermietet hat, verkauft und hat die B GmbH im Jahr 2019 liquidiert. Die B GmbH hat kein Anlagevermögen mehr, Forderungen und Verbindlichkeiten sind geklärt bis auf zwei Fälle: 1. Es besteht noch eine Forderung an die Gesellschafterin. Diese Forderung ist spiegelbildlich in der A GmbH und der Einzelfirma als Verbindlichkeit gebucht und wird verzinst. 2. Es besteht noch eine Verbindlichkeit an die Gesellschafterin, die getrennt von der Forderung (1.) verbucht ist, da sie aus der Zeit vor dem Tod ihres Mannes ist. Dies war also sein Gesellschafterkonto. Auch dieses Konto wird spiegelbildlich in der A GmbH und der Einzelfirma als Forderung geführt und verzinst. Nun soll die Liquidationsschlussbilanz zum 31.12.2021 erstellt werden. Frage 1: Wie ist mit der Forderung und Verbindlichkeit in der B GmbH in Bezug auf die Liquidationsschlussbilanz umzugehen, da die andere GmbH A und die Einzelfirma noch ganz normal weitergeführt werden? Frage 2: Wie werden diese spiegelbildlichen Forderungen/Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31.12.2021 und ab 2022 in der A GmbH behandelt?
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