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Betrieb Schwimmbad,Zuschüsse

Ein Schwimmverein in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verein hat folgende gemeinnützigkeitsrechtliche Sphären: Ideeller Bereich: Förderung des Sports durch Wasserball, Schwimmwettkämpfe Vermögensverwaltung: Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken Zweckbetrieb: Betreiben eines Schwimmbads (Freibad) Stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Betreiben des Vereinsheims Nun soll der Bereich des Freibads (bislang von Mai bis Aug. geöffnet) zu einem Ganzjahresschwimmen ausgebaut werden. Die Stadt hat Fördermittel beantragt und wird diese zum Ausbau und zur Sanierung weiterleiten. Der Verein wird eine Betreiber-GmbH gründen und durch diese GmbH zukünftig das Schwimmbad betreiben. Die Zuschüsse der Stadt zu den Umbaukosten werden sodann an die Betreiber-GmbH weitergeleitet, die dort zweckgebunden für die Sanierung verwendet werden. Frage 1: Kann der Zweckbetrieb in dem Verein zu einem Stichtag von einer Betreiber-GmbH geführt werden? Oder muss ggf. das UmwG und UmwStG beachtet werden? Oder kann der Verein das Betreiben des Schwimmbads an die Betreiber-GmbH verpachten, so dass kein Rechtsträgerwechsel stattfindet? Zusatzinformation: Der Zweckbetrieb in dem Verein erzeugt nur Verluste. Frage 2: Wie werden die Zuschüsse in der Betreiber-GmbH steuerlich behandelt? Handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen oder mindern sie ggf. die AK/HK der Umbauten? Frage 3: Wenn die Zuschüsse an den Verein gezahlt werden, das Schwimmbad in dem Zweckbetrieb des e.V. verbleibt und die Betreiber-GmbH nicht gegründet wird, wie sind dann die Eingangsrechnungen der Firmen für die Sanierung des Schwimmbads umsatzsteuerlich im Hinblick auf die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer zu behandeln? Ist hier dann die Vorsteuer auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären aufzuteilen, so dass z.B. der prozentuale Anteil der Vorsteuer, der auf den ideellen Bereich entfällt, nicht abzugsfähig ist?
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