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Sonstige,Spekulationsfrist,Vertrauensschutz

Zurzeit besteht sehr viel Angst bei Mandanten, dass die Fristen für private Veräußerungsgeschäfte von Immobilien von zehn Jahren auf 20 oder 25 Jahre verlängert werden. Es werden Ausweichstrategien gesucht, z.B. entgeltliche Einbringung in eine gewerbliche GmbH & Co. KG. Es geht ausschließlich um Immobilien, die länger als zehn Jahre im Eigentum sind. Rechtlich ist für die Frage das Urteil des BVerfG vom 07.07.2010 relevant sowie die BMF-Schreiben vom 20.12.2010 und 18.05.2015. Danach wäre bei einer Verlängerung der Fristen und einem danach erfolgten Verkauf eine Aufteilung eines Wertzuwachses auf steuerfrei und steuerpflichtig vorzunehmen. Fraglich ist, ob das Urteil des BVerfG von 2010 auch heute noch Bestand hätte. Welche Rechtssicherheit kann dieses Urteil auch für eine erneute Verlängerung der Spekulationsfrist entfalten?
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