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Corona-Soforthilfe,Rückmeldeverfahren,Unternehmerlohn

Im Rahmen des Rückmeldeverfahrens der Corona-Soforthilfe bis zum 31.10.2021 (in NRW) herrscht hier derzeit sehr viel Unsicherheit bzgl. des Punktes 1 = Verzicht auf die NRW-Soforthilfe 2020. Ich benötige daher bitte dringend eine rechtsverbindliche Auskunft. Frage 1 In welchen Fällen hat man Punkt 1 zu aktivieren? Denn falls Punkt 1 inaktiv bleibt, rechnet das Formular in allen Fällen den Unternehmerlohn von 2.000 €, selbst bei sehr hohem Liquiditätsüberschuss. Frage 2: Bei Mandanten, die den Punkt 1 nicht aktiviert haben, das Formular ansonsten richtig ausgefüllt haben, mit der Konsequenz, die 2.000 € zu behalten – was passiert im worst case?
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