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Rentenversicherungspflicht,GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Tischlermeister K führt aktuell sein Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Eintragungspflichtiges Handwerk, aktuell Zahlung Rentenversicherungsbeitrag (196 Monate Beitragsdauer noch (lange) nicht erreicht). Mehrere Angestellte (sozialversicherungspflichtig) vorhanden. Er plant jetzt aufgrund Umfang/Haftung die Gründung einer GmbH, er ist dann 100 % Gesellschafter und auch Geschäftsführer. Frage: 1) Besteht dann weiterhin die Beitragspflicht in der RV? 2) Wenn ja, gibt es Möglichkeiten für einen Wegfall der Pflicht?
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