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Grundstücksart,Grundsteuerreform,Ferienwohnung

Wir benötigen Hilfe bei der Bewertung von Ferienwohnungen/Appartements für die Neubewertung der Grundsteuer. Bei der Bewertung von Ferienwohnungen sind wir uns unsicher, ob es sich um Ertragswertverfahren bzw. Mietwohngrundstücke handelt oder um Geschäftsgrundstücke. Wie ordnen wir vier Ferienwohnungen, die sich in einem Haus befinden, ein, wenn es hierzu keinerlei Brötchenservice oder ähnliche Nebenleistung gibt? Es handelt sich hier einfach um ein Haus, welches vier separat abgeschlossene Wohnungen hat und keinerlei weitere Serviceleistungen bietet. Ist hier die Bewertung als Mietwohngrundstück korrekt? Im anderen Fall haben wir ein Objekt, welches aus sieben Ferienwohnungen besteht. Hier gibt es jedoch zusätzlich eine „Rezeption“, Brötchenservice und auch eine Sauna inkl. Ruhebereich, welcher von allen Ferienwohnungen gemeinschaftlich genutzt werden kann. Handelt es sich Ihrer Meinung nach hier um ein Geschäftsgrundstück oder eher um ein Mietwohngrundstück?
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