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Sonstige,Erstattung Sozialversicherungsbeiträge,Lohnbesteuerung

Bei einer Sozialversicherungsprüfung wurde festgestellt, dass der GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer kein Arbeitnehmer i.S.d. Sozialversicherungsgesetzes ist (50 % Beteiligung). Daraufhin wurden die von vom Arbeitgeber entrichteten Abgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für U1/U2-Umlagen und Arbeitslosenversicherung durch die Krankenkasse an die Gesellschaft zurückerstattet. In den Erstattungsbeträgen sind somit Arbeitnehmeranteile enthalten. Diese möchte der Gesellschaftergeschäftsführer zurückerstattet bekommen. Frage: Welche von den o.a. von der Gesellschaft an die Krankenkasse entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen können „ohne“ Lohnversteuerung/einkommensteuerfrei an den Gesellschaftergeschäftsführer zurückgezahlt werden?
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