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Einbringung Einzelunternehmen,handelsrechtliche Bewertung

Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft besteht steuerlich das Wahlrecht des Ansatzes zu Verkehrswerten, wahlweise auch zu Buchwerten oder zu Zwischenwerten. Weil typischerweise neue Gesellschafter in der Personengesellschaft dazukommen, erfolgt in der Handelsbilanz der Ansatz zu Verkehrswerten, während die steuerliche Überleitung des Ansatzes zu Buchwerten bei dem einbringenden Gesellschafter durch eine steuerliche Ergänzungsbilanz gelöst wird. In meinem Fall wird es nach der Einbringung nur einen Gesellschafter in der Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) geben, so dass der Ausweis der Verkehrswerte zur Abbildung der Wertverhältnisse in der Handelsbilanz nicht erforderlich wäre. Frage: Darf handelsrechtlich nach einer Einbringung der Ausweis des eingebrachten Unternehmens zu Buchwerten erfolgen? Oder muss handelsrechtlich zwingend der Ausweis zu Verkehrswerten erfolgen?
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