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Prüfungspflicht einer GmbH & Co. KG,§ 24 UmwStG

Die ABC-KG besteht aus den Komplementären A und B sowie dem Kommanditisten C. Zum 1.7.2022 geben A und B ihre Stellung als Komplementäre auf und werden Kommanditisten. Die D-GmbH tritt zum 1.7.2022 als Komplementärin in die Gesellschaft ein. Die GmbH leistet keine Kapitaleinlage und erhält keinen Kapitalanteil und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Ist hier steuerlich etwas zu beachten? Ist der Vorgang dem Finanzamt mitzuteilen (neue Steuernummer etc.)? Ab wann gilt der Gesellschaftereintritt (Eintragung Handelsregister?)? Die GmbH & Co. KG erfüllt die Merkmale einer mittleren Kapitalgesellschaft und ist dann wohl prüfungspflichtig. Ab welchem Geschäftsjahr?
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