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Überbrückungshilfe IV,Verbund,Wertschöpfungskette

A, B und C sind Brüder. Es besteht eine A+B Haftungs-GmbH (A + B sind jeweils zu 50 % beteiligt und haben die Geschäftsführung inne). Diese ist zu 0 % beteiligt an der Verwaltungs GmbH & Co. KG (Kommanditisten sind A, B und C zu jeweils 1/3) und die GmbH führt deren Geschäfte (der KG). Die KG vermietet ein Gebäude an die A GmbH (A ist zu 100 % beteiligt und Geschäftsführer). Die A GmbH hat entsprechende Umsatzrückgänge und möchte Überbrückungshilfe beantragen. Liegt durch die Familienbande nun ein verbundenes Unternehmen vor? Liegt hinsichtlich der Pachtaufwendungen bei der A-GmbH, welche an die Verwaltungs GmbH & Co. KG gezahlt werden, ein Problem hinsichtlich der Überbrückungshilfe vor?
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