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Beihilfeanspruch,Witwer,Hessische Beihilfeverordnung

Mandant ist Rentner und privat krankenversichert. Ehefrau war im öffentlichen Dienst und als solche beihilfeberechtigt. Ehefrau ist verstorben. Frage: Ist Mandant nach dem Tod seiner Ehefrau beihilfeberechtigt? Wenn ja, in welcher Höhe reduzieren sich seine Beiträge zur privaten Krankenversicherung?
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